Hildegard Freund Steuerberater - Göppingen

 

Die Berechnung der klassischen Steuerberatungstätigkeiten, dazu gehören Finanzbuchhaltung, Lohnabrechnung, Jahresabschlüsse und Steuererklärungen, erfolgt entsprechend der Gebührenverordnung unter Anwendung der Gebührentabelle und den dort festgelegten Werten.

Für die Prüfung von Steuerbescheiden, die Führung von Rechtsbehelfen und die Betreuung bei steuerlichen Außenprüfungen sowie die steuerliche Beratung ist in der Gebührenverordnung eine Zeitgebühr vorgeschrieben. Die Abrechnung erfolgt innerhalb des Gebührenrahmens nach dem Schwierigkeitsgrad der Angelegenheit.

Weitere betriebswirtschaftliche und EDV-Beratungen berechne ich nach Zeitaufwand.

In jedem Fall erfolgt die Festlegung des Honorars in einer Vereinbarung mit dem Mandanten.